Corona-Verordnung - Hygienevorschriften für Betreiber eines Flohmarktstandes
Jeder Betreiber eines Flohmarktstandes ist für die Einhaltung der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich.
Zur Zeit gibt es in Baden Württemberg keine Beschränkungen.
Trotzdem wird angeraten, geeignete Hygienemittel bereit zu stellen, da viele Besucher viele Artikel anfassen und damit ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung - nicht nur für Corona - besteht.